Am 1. September 2023 tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft. Diese gesetzlichen Grundlagen regeln den rechtlichen Umgang mit
den sogenannten Personendaten. Ein Verein verfügt über viele Personendaten hauptsächlich seiner Mitglieder. Damit muss er sorgfältig umgehen. Der Vereinsvorstand trägt die Verantwortung für den
datenschutzkonformen Umgang mit diesen Daten. Er ist namentlich dafür verantwortlich, dass der Verein über eine Datenschutzerklärung verfügt.

Unser Konzept

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/fakten-trends/digitalisierung/datenschutz/neues-datenschutzgesetz-rev-dsg.html